Wir haben was Sie brauchen

Externe Dienstleistung und Beratung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter, nach den Maßgaben:

  • der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
  • des ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz)
  • der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)

Verantwortung des Arbeitgebers

Der betriebliche Arbeitsschutz liegt in der unternehmerischen Verantwortung, daher fordert der Gesetzgeber einen Nachweis über den aktiven Arbeitsschutz.

In der Hektik des Tages oder auch aus Unachtsamkeit können Unfälle verursacht werden. Der aktiv betriebene Arbeitsschutz kann Sie und Ihre Mitarbeiter vor Unfällen und späteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bewahren.

Jetzt mit ABC Arbeitssicherheit schützen

Wir sprechen mit Ihnen den für Sie und Ihr Unternehmen „maßgeschneiderten“ Arbeitsschutz ab, um Sie auf die rechtssichere Seite zu bringen.

Mit ABC Arbeitssicherheit auf Nummer sicher gehen

Unsere Leistungen

Der betriebliche Arbeitsschutz liegt in der unternehmerischen Verantwortung, daher fordert der Gesetzgeber einen Nachweis über den aktiven Arbeitsschutz.

Arbeitssicherheit

Die Pflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern ist es den Mitarbeitern gesunde Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, dass die Mitarbeiter genauso gesund und unversehrt nach Hause gehen können wie sie gekommen sind. Hierbei ist unerheblich, wie viel Mitarbeiter in dem Unternehmen arbeiten. Die Pflicht des Arbeitgebers ist es, die Arbeitsplätze nach dem geltenden Stand der Technik so zu gestalten, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz an erster Stelle steht. Wir unterstützen Sie dabei!

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Prüfung von Arbeitsmitteln

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können. Wir bieten unterschiedlichste Dienstleistungen im Bereich der Prüfung von Arbeitsmitteln

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Unterweisungen

Gefordert werden Unterweisungen in verschiedenen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören das Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention (BGV A 1) sowie Betriebssicherheitsverordnung. Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden und hierbei unterstützen wir Sie umfangreich.

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Unser Know-How

Wir unterstützen Sie mit unserem Know-How und schulen Ihre Mitarbeiter unter anderem im Bereich der Brandschutzhelfer und des Evakuierungsbeauftragten. Darüberhinaus stellen wir den Brandschutzbeauftragten und schulen Ihre Mitarbeiter in dem sicheren Umgang mit Feuerlöschern. Investieren Sie in Ihre Sicherheit!

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Ihre Vorteile

Mit uns bringen Sie das Thema Arbeitssicherheit auf ein neues Level. Profitieren Sie von unseren Vorteilen:

Sie haben keinen Zeitaufwand für die Schulung der eigenen Mitarbeiter (viele Wochen Abwesenheit wegen Grund- und Weiterausbildung)

Sie bekommen die gesamte Arbeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einer Hand, mit dem Wissenstand von heute

Ihre eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unter einer gewissen „Betriebsblind-heit“ leiden, als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit haben wir eine neutrale Sicht

Die deutsche und EU Rechtsprechung (Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Abfallentsor-gung, Immissionsschutz) ändert sich ständig, wir als externe Fachkraft für Arbeitssi-cherheit halten Sie ständig auf dem Laufenden

Kontakt aufnehmen

Gerne sprechen wir persönlich mit Ihnen ihren individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen ab.

Mit ABC Arbeitssicherheit auf Nummer sicher gehen