Feuerlöscher-Schulung von Mitarbeitern in Betrieben

Geldmacherei oder ein notwendiges und sinnvolles Instrument zur Betriebssicherheit und dem Schutz der Personen und Sachwerte ?

Vorbeugender Brandschutz ist generell eine sinnvolle Angelegenheit !

  • Viele Unternehmer unterschätzen die Brandgefährdung und die sehr schnelle Ausweitung eines „kleinen“ Brandes.
  • Auch wenn die Feuerwehr schnell da ist kann sich bereits ein kleiner Entstehungsbrand zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.
  • Versicherungen zahlen allgemein nur wenn Sie müssen !
  • Was ist wenn der Unternehmer eine seiner „2 Mio.“ gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet ?

    Eigentlich lebt der Unternehmer vom Verkaufen und nicht vom Verwalten und Beachten von Vorschriften.

    Deshalb muss man den Unternehmer informieren und ihm gleichzeitig Lösungsvorschläge bieten !


Welche Vorschriften muss er beachten um nicht im Brandfall einen Personen- oder Sachschaden zu erleiden ?

  1. Feuerlöscheinrichtungen bereit- und instand halten
  2. (Feuerlöscher/Wandhydranten im Haus/Ober- bzw. Unterflurhydranten auf dem Betriebsgelände usw.)
  3. Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instand halten. (RWA-Anlagen/Brandschutztüren/Brandschutztore/Brandabschottungen/Sprinkleranlagen usw.)
  4. Mitarbeiter in Sachen Brandschutz unterweisen

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden.

Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12

  1. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + § 22
  2. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
  3. Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
  4. Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
  5. Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
  6. Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/6.2

Lösungsvorschlag für den Unternehmer

  • Lassen Sie Ihre Mitarbeiter einmal jährlich von einem Fachmann in Sachen „Feuerlöscher“ unterweisen !
  • Achten Sie darauf, dass dieser mit einem ökologischem Gerät, z.B. einem Fire-Trainer auf Gasbasis, eine Schulung durchführt. Vermeiden Sie die Schulung mit einer Brandwanne, wo Benzin verbrannt wird.
  • Die Umweltbehörden sind hierbei mittlerweile nicht mehr bereit dies zu dulden und teilweise werden erhebliche Strafen ausgesprochen.

Unser aktuelles Angebot

Seminar bei Ihnen vor Ort

Einführung

  • Notwendigkeit und Ziel der regelmäßigen Unterweisung
  • Verhalten im Brandfall
  • Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
  • Brandklassen und Löschmittel
  • Erklärung Wirkungsweise und Handhabung Feuerlöschgeräte
  • Schriftlicher Test und Diskussion

Praxis

  • In der Praxis erfolgt eine Unterweisung mit Übungsfeuerlöschgeräten in der Handhabung und im Einsatz (Löschmittel Wasser und Kohlendioxyd)
  • Verschiedene Brandszenarien, wie zum Beispiel Papierkorb und Flächenbrand, werden mit dem Feuerlöschtrainer und Propangas dargestellt
  • Auf Wunsch auch Darstellung eines Fettbrandes sowie Spraydosen-Explosion, dies nur wenn die örtlichen Gegebenheiten diese Versucher erlauben

Die Schulung wird protokolliert, die Teilnehmer erhalten nach dem bestandenen Test eine Urkunde

Aufgrund der Komplexität der Informationen (die vermittelt werden müssen) sollte die zu schulende Gruppe nicht mehr als 12 bis 15 Teilnehmer umfassen, in Ausnahmefällen maximal 20 Teilnehmer

Schulungsdauer ca. 3 bis 4 Stunden (schwankend nach Anzahl der Teilnehmer)

Kontakt aufnehmen

Gerne sprechen wir persönlich mit Ihnen ihren individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen ab.

Mit ABC Arbeitssicherheit auf Nummer sicher gehen