Unterweisung von Mitarbeitern
Gefordert werden Unterweisungen in verschiedenen Rechtsvorschriften, u.a. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention (BGV A 1) sowie Betriebssicherheitsverordnung. Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden.
Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz
§ 12 Unterweisung
- „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigents auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
- „Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleiher bleiben unberührt.“
Wann muss unterwiesen werden
- Vor Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen
- Wiederholungsunterweisung mindestens einmal jährlich
- Unterweisung aus besonderem Anlass
Themen
- Sicherheitsgerechte Verhaltensregeln (Ergebnisse aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Verhalten bei Unfällen
- Erläuterung der Vorschriften und Regeln sowie Betriebsanweisungen die im Unternehmen zu beachten sind
- Korrekte Bedienung von Arbeitsmitteln (u.a. Geräte, Werkzeuge und Arbeitsmöbel)
- Arbeitsverfahren, Einrichtungen, Gefahrstoffe
- Hinweis auf spezielle Gefahren am Arbeitsplatz, z.B. Erklärung der Sicherheitskennzeichnung, Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen.
Die Unterweisung aus besonderem Anlass wird durchgeführt, beispielsweise
- Bei geänderter Arbeitsaufgabe
- Beim Einsatz einer neuen Maschine oder eines neuen Arbeitsverfahrens
- Nach Unfällen oder Störungen.
Teilnehmerkreis
- Alle im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter
- Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
- Sicherheitsbeauftragte
- Führungskräfte
Art der Unterweisungen
- Arbeitsschutzunterweisungen
- Praktischer Umgang mit tragbaren Feuerlöschgeräten